Google Ads für Ärzte in Österreich: Was das Ärztegesetz erlaubt
Auf einen Blick
- Ja, Ärzte in Österreich dürfen Google Ads schalten, solange die Werbung sachlich, wahr und standesgemäß ist
- Zentrales Gesetz: § 53 ÄrzteG 1998 + ÖÄK-Werberichtlinie 'Arzt und Öffentlichkeit'
- Wahlärzte profitieren besonders von Google Ads, kein automatischer Patientenzulauf wie bei Kassenärzten
- Verboten: Superlative, Rabatte, Vorher/Nachher-Bilder, marktschreierische Darstellung
- Disziplinarstrafen bis 36.340 € möglich, plus Verwaltungsstrafen bis 2.180 €
Als Arzt in Österreich fragst du dich vielleicht: Darf ich überhaupt Google Ads schalten? Die Antwort: Ja, aber mit klaren Regeln.
Anders als in Deutschland, wo das Heilmittelwerbegesetz (HWG) konkrete Verbotskataloge definiert, regelt Österreich die Ärztewerbung über das Ärztegesetz (ÄrzteG 1998) und die Werberichtlinie der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK). Das Grundprinzip ist breiter formuliert, aber im Ergebnis ähnlich streng. Wie eine Kampagne praktisch aufgebaut und gemessen wird, gerade für Wahlärzte, zeigt der Leitfaden SEA für Ärzte.
Du suchst die Regelung für Deutschland? Lies den Artikel Darf ich als Arzt Google Ads schalten? HWG verständlich erklärt.
Seit 28.06.2025 gilt zusätzlich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für Ordinations-Websites mit Online-Buchung, Strafrahmen bis 80.000 €. Details siehe BaFG für Arztpraxen Österreich.
Die rechtliche Grundlage: § 53 ÄrzteG
Der zentrale Paragraph für Ärztewerbung in Österreich ist § 53 ÄrzteG 1998:
“Der Arzt hat sich jeder unsachlichen, unwahren oder das Standesansehen beeinträchtigenden Information im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufes zu enthalten.”
Das klingt einfach, hat aber weitreichende Konsequenzen. Drei Begriffe bestimmen, was erlaubt ist und was nicht:
- Unsachlich, widerspricht wissenschaftlichen Erkenntnissen oder medizinischen Erfahrungen
- Unwahr, entspricht nicht den Tatsachen
- Standesansehen beeinträchtigend, aufdringliche oder marktschreierische Darstellung, Herabsetzung anderer Ärzte, falsche Exklusivitätsbehauptungen
Zusätzlich hat die ÖÄK auf Basis von § 53 Abs. 4 die Werberichtlinie “Arzt und Öffentlichkeit” erlassen (Neufassung 2014, letzte Änderung 2018). Diese konkretisiert, was erlaubt und was verboten ist.
Was ist bei Google Ads erlaubt?
Erlaubt
| Was | Beispiel |
|---|---|
| Tätigkeitsgebiete beschreiben | ”HNO-Ordination in Wien. Allergiebehandlung, Hörtest, Schnarchtherapie” |
| Qualifikationen nennen | ”Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde” |
| Ordinationszeiten kommunizieren | ”Termine auch abends und samstags” |
| Standort bewerben | ”HNO-Ordination im 1. Bezirk, zentrale Lage” |
| Sachliche Information geben | ”Moderne Diagnostik, digitales Röntgen, Endoskopie” |
| Kassenstatus informieren | ”Wahlarzt” oder “Alle Kassen” |
| Eigene Homepage bewerben | Verweis auf die Ordinations-Website |
Verboten
| Was | Warum |
|---|---|
| Superlative ohne Beleg | ”Beste HNO-Ordination Wiens” → unsachlich |
| Marktschreierische Darstellung | ”JETZT zum Sonderpreis!” → standeswidrig |
| Rabatte auf Behandlungen | ”Botox, diese Woche 20% günstiger” → verboten |
| Vorher/Nachher-Bilder | Bei ästhetischen Eingriffen standesrechtlich verboten |
| Falsche Exklusivität | ”Einziger Spezialist für X in Wien” → unwahr |
| Werbung für Arzneimittel | § 53 Abs. 3, komplett unzulässig |
| ”Kostenlose Beratung” als Köder | Standeswidrig als reines Werbemittel |
| Vergleiche mit anderen Ärzten | Herabsetzende Äußerungen über Kollegen |
Österreich vs. Deutschland: Was ist anders?
| Thema | Österreich | Deutschland |
|---|---|---|
| Gesetz | § 53 ÄrzteG 1998 + ÖÄK-Werberichtlinie | HWG (Heilmittelwerbegesetz) + MBO-Ä |
| Ansatz | Prinzipienbasiert (“unsachlich, unwahr, standeswidrig”) | Konkrete Verbotskataloge (§§ 3-12 HWG) |
| Vorher/Nachher | Standesrechtlich verboten (Disziplinarverfahren) | Gesetzlich verboten (strafrechtlich) |
| Rabatte | Komplett verboten | Stark eingeschränkt |
| Aufsicht | Eine ÖÄK (bundesweit einheitlich) | 17 Landesärztekammern (fragmentiert) |
| Strafen | Bis 36.340 € + Berufsverbot möglich | Abmahnungen + Berufsrecht |
Österreich hat kein eigenes Heilmittelwerbegesetz wie Deutschland. Die Regelung läuft über das allgemeine Ärztegesetz + Standesrecht. In der Praxis sind die Ergebnisse vergleichbar, aber der Rechtsweg ist ein anderer: In Österreich droht primär ein Disziplinarverfahren der ÖÄK, in Deutschland eher eine Abmahnung durch Wettbewerber.
Warum Wahlärzte besonders von Google Ads profitieren
In Österreich gibt es einen entscheidenden Unterschied, der für Google Ads relevant ist: Kassenarzt vs. Wahlarzt.
- Kassenärzte haben durch ihren Kassenvertrag ein relativ stabiles Patientenaufkommen, der Bedarf an Werbung ist geringer
- Wahlärzte müssen aktiv Patienten gewinnen, es gibt keinen automatischen Zulauf über die Krankenkasse
Das macht Wahlärzte zur primären Zielgruppe für Google Ads im österreichischen Ärztemarkt.
Als Wahlarzt kannst du sachlich kommunizieren, dass Patienten je nach Kasse und Leistung einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen können. Das ist keine Werbung, sondern Patienteninformation, und kann auf der Landing Page ein nützlicher Hinweis sein.
Typische Google Ads Kosten für Ordinationen in Österreich
Der österreichische Markt ist in den meisten Fachrichtungen günstiger als Deutschland. Hier einige Richtwerte aus eigener Erfahrung (die tatsächlichen CPCs variieren je nach Stadt, Fachrichtung und Wettbewerb):
| Keyword-Typ | Typischer CPC | Anmerkung |
|---|---|---|
| ”[Fachrichtung] [Stadt]“ | 0,50 - 2,50 € | Wien am teuersten, Bundesländer günstiger |
| ”Wahlarzt [Fachrichtung] [Stadt]“ | 0,80 - 3,00 € | Hohe Kaufabsicht |
| ”[Behandlung] [Stadt]“ | 1,00 - 4,00 € | Je nach Fachrichtung |
| ”Ordination [Fachrichtung] [Stadt]“ | 0,50 - 2,00 € | Österreich-spezifisches Keyword |
| Ästhetik-Keywords | 3,00 - 8,00+ € | Höchster Wettbewerb |
Empfehlung für den Start: Mit einem Monatsbudget von 500-1.500 Euro lässt sich ein fundierter Test fahren. In Wien brauchst du etwas mehr Budget als in den Bundesländern.
Die CPC-Werte sind Richtwerte aus Sekundärquellen und eigener Erfahrung. Die tatsächlichen Kosten hängen stark von Stadt, Fachrichtung, Wettbewerb und Tageszeit ab. Lass dich nicht von niedrigen Durchschnittswerten täuschen, in Wien kann ein einzelnes Ästhetik-Keyword deutlich über 8 € liegen.
Was Google zusätzlich verlangt
Unabhängig vom österreichischen Recht hat Google eigene Healthcare & Medicines Richtlinien:
- Personalisierte Werbung ist für Gesundheitsthemen eingeschränkt, kein Remarketing für medizinische Behandlungen
- Zertifizierung kann für bestimmte Behandlungen nötig sein
- Landing Page Anforderungen. Google prüft, ob die Zielseite vertrauenswürdig und informativ ist
Aus meiner Erfahrung: Google ist bei medizinischen Anzeigen strenger als bei anderen Branchen. Anzeigen werden häufiger abgelehnt und müssen nachgebessert werden. Das gilt in Österreich genauso wie in Deutschland.
Praxismarketing in Österreich: Wahlärzte und Ordinationen
Wahlärzte und Ordinationen profitieren in Österreich am stärksten von gezieltem Praxismarketing, weil Patienten hier aktiv eine Privatleistung wählen statt zur Kassenpraxis um die Ecke zu gehen. Was bei einer ganzheitlichen Praxismarketing-Strategie an Bausteinen dazugehört (Website, Google Business Profile, DocFinder, Bewertungen, Google Ads, Patientenbindung), wie sich Werbebudgets nach Fachgebiet unterscheiden und welche Modelle (Agentur, Freelancer, Projekt, Workshop) für welche Praxis-Größe passen, habe ich im Pillar-Beitrag Praxismarketing für Ärzte: Patientengewinnung und Webdesign 2026 ausgeführt.
Werbeverbot für Ärzte in Österreich: Mythos und Realität
Für die Suche “Werbeverbot Ärzte” (rund 90 Suchen pro Monat in DACH) eine klare Einordnung: ein pauschales Werbeverbot existiert in Österreich nicht. Was das Ärztegesetz und die Werberichtlinien der Österreichischen Ärztekammer regeln, ist die Art der Werbung:
- Verboten: marktschreierische Werbung, irreführende Anpreisung, unsachliche Aussagen, Vergleichende Werbung über Heilmethoden
- Erlaubt: sachliche Information über die ärztliche Tätigkeit, Leistungen, Qualifikationen, Öffnungszeiten
Google Ads als Kanal ist also nicht verboten. Verboten ist die Art der Anzeigen-Texte, wenn sie gegen die Sachlichkeitspflicht verstoßen. Wer in seinen Ad-Headlines auf konkrete Versprechen (“100 Prozent Heilungsquote”, “schmerzfreie Behandlung garantiert”) setzt, bekommt Probleme. Wer auf Information setzt (Spezialgebiet, Erreichbarkeit, Erstgespräch), bleibt in der erlaubten Zone.
Das Wort “Werbeverbot” ist in der medizinischen Berufskommunikation ein Schlagwort, das nicht der rechtlichen Realität entspricht. Die ÖÄK-Richtlinien sprechen von Werbebeschränkungen, nicht von einem Verbot.
Strafen bei Verstößen
Im Gegensatz zu Deutschland, wo primär Abmahnungen durch Wettbewerber drohen, hat Österreich ein zweistufiges Sanktionssystem:
1. Disziplinarstrafen (§ 139 ÄrzteG)
Die ÖÄK kann über ihre 9 Disziplinarkommissionen (eine pro Bundesland) folgende Strafen verhängen:
| Stufe | Strafe |
|---|---|
| Schriftlicher Verweis | Mildeste Form |
| Geldstrafe | Bis 36.340 € |
| Befristetes Berufsverbot | Mit 1-3 Jahren Bewährung möglich |
| Streichung aus der Ärzteliste | Schwerste Strafe. Wiederaufnahme erst nach 3 Jahren |
2. Verwaltungsstrafen (§ 199 ÄrzteG)
Zusätzlich zum Disziplinarverfahren ist eine Verwaltungsstrafe bis 2.180 € möglich gemäß § 199 ÄrzteG, beides kann parallel laufen.
FAQ
Brauche ich als Arzt in Österreich eine Genehmigung für Google Ads?
Nein. Du brauchst keine Genehmigung der ÖÄK. Du musst dich aber an § 53 ÄrzteG und die Werberichtlinie halten. Die ÖÄK kann bei Verstößen ein Disziplinarverfahren einleiten.
Ist die Regelung in Österreich strenger als in Deutschland?
In manchen Bereichen ja: Rabatte sind in Österreich komplett verboten, in Deutschland nur eingeschränkt. Beim Vorher/Nachher-Verbot war Österreich sogar Vorreiter. Insgesamt sind die Ergebnisse vergleichbar, der Rechtsweg ist aber ein anderer.
Darf ich als Wahlarzt mit “kürzeren Wartezeiten” werben?
Ja, solange es sachlich stimmt. Information über kürzere Wartezeiten oder mehr Zeit pro Patient ist sachliche Patienteninformation, keine marktschreierische Werbung.
Gelten die Regeln auch für Social Media?
Ja. Die ÖÄK-Werberichtlinie gilt für alle Kommunikationskanäle. Google Ads, Website, Social Media, Print. Es gibt keine Sonderregelung für Online.
Was ist der häufigste Fehler bei Google Ads für Ärzte in Österreich?
Kein sauberes Conversion-Tracking. Viele Ordinationen schalten Anzeigen, wissen aber nicht, ob die Klicks tatsächlich zu Terminbuchungen führen. Ohne Tracking ist jede Optimierung Blindflug.
Du bist Arzt in Österreich und überlegst, ob Google Ads für deine Ordination Sinn macht? 20-Min-Erstgespräch für Praxen buchen, ich schaue mir deine Situation an und sage dir ehrlich, ob sich der Einstieg lohnt.
Google Ads Projekt- & Setup-Spezialist. Ehemaliger Mitarbeiter im Namen von Google. Hilft KMU und Arztpraxen im DACH-Raum, profitabel zu werben.
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